Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch. Gleichzeitig ändern sich die staatlichen Förderbedingungen für Wärmepumpen. Für Hausbesitzer in Schöffengrund, Mittelhessen und ganz Hessen stellt sich deshalb die Frage: Ist die Wärmepumpe weiterhin eine sinnvolle Investition?

Die kurze Antwort lautet: In vielen Gebäuden ja. Entscheidend sind künftig noch stärker die langfristigen Betriebskosten, der energetische Zustand des Hauses und eine sorgfältige Planung.

Stand dieses Beitrags: 22. Juli 2026. Das Gesetz wurde beschlossen; die wesentlichen gesetzlichen Änderungen treten nach der Verkündung in Kraft.

Was wurde am 10. Juli 2026 beschlossen?

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits am 13. Mai 2026 auf den Weg gebracht. Am 10. Juli 2026 nahm der Bundestag das Gesetz an. Am selben Tag ließ auch der Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz passieren.

Das neue Gesetz heißt offiziell „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“, kurz Gebäudemodernisierungsgesetz oder GModG. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab. Die Bundesregierung fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Die 65-Prozent-Vorgabe entfällt

Die bisherige pauschale Vorgabe, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wird gestrichen. Hauseigentümer können beim Heizungstausch wieder freier zwischen verschiedenen Systemen wählen.

Möglich bleiben unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Wärmenetzanschlüsse
  • Biomasseheizungen
  • Hybridheizungen
  • Solarthermie
  • Gas- und Ölheizungen

Zusätzlich entfällt mit der Streichung des bisherigen Paragrafen 72 die allgemeine Austauschpflicht für bestimmte alte Heizkessel. Eine funktionierende Heizung muss daher nicht allein aufgrund ihres Alters vorsorglich ersetzt werden.

Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – aber nicht ohne Folgekosten

Dass fossile Heizungen wieder einfacher eingebaut werden dürfen, bedeutet nicht, dass sie langfristig automatisch die günstigste Lösung sind. Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sieht die beschlossene Gesetzesfassung steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vor:

  • ab 2029 mindestens 10 Prozent
  • ab 2030 mindestens 15 Prozent
  • ab 2035 mindestens 30 Prozent
  • ab 2040 mindestens 60 Prozent

Ab 2045 sollen die zur Gebäudeheizung eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Wie sich Preise und Verfügbarkeit von Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff entwickeln, lässt sich heute noch nicht zuverlässig vorhersagen.

Wer jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung plant, sollte deshalb nicht nur die Anschaffungskosten betrachten. Auch CO₂-Kosten, Netzentgelte, Brennstoffpreise und die vorgeschriebenen Bioanteile gehören in die langfristige Rechnung.

Warum die Wärmepumpe weiterhin interessant bleibt

Die Wärmepumpe ist durch das neue Gesetz nicht mehr pauschal vorgeschrieben. Sie bleibt aber eine der wichtigsten Lösungen für eine langfristig planbare Wärmeversorgung.

Statt Brennstoffe zu verbrennen, nutzt sie Umweltwärme und elektrische Energie. Besonders wirtschaftlich arbeitet sie, wenn Heizleistung, Vorlauftemperatur und Wärmeverteilung auf das Gebäude abgestimmt sind. Eine Fußbodenheizung ist dabei hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Auch ausreichend dimensionierte Heizkörper können einen effizienten Betrieb ermöglichen.

Interessant ist außerdem die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik. Ein Teil des benötigten Stroms kann dann auf dem eigenen Dach erzeugt werden. Gerade für Einfamilienhäuser in Mittelhessen kann das die Abhängigkeit von externen Energiepreisen reduzieren.

Neue Wärmepumpenförderung seit dem 21. Juli 2026

Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die Heizungsförderung angepasst. Nach den aktuellen KfW-Bedingungen sind für private Eigentümer weiterhin Zuschüsse zwischen 30 und 80 Prozent möglich.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent.
  • Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen entfällt.
  • Der Einkommensbonus beträgt abhängig vom Einkommen 10, 30 oder 40 Prozent.
  • Familien mit einem minderjährigen Kind erhalten einen einmaligen Freibetrag von 10.000 Euro auf das anzusetzende Haushaltseinkommen.
  • Die maximale Förderung steigt von 70 auf 80 Prozent.
  • Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro.

Damit sind aktuell maximal 22.400 Euro Zuschuss möglich. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert und entfällt für Anträge ab August 2028.

Für das erste Quartal 2027 ist zudem eine weitere Änderung angekündigt: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll auf 15 Prozent sinken. Für innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen ist im Gegenzug ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent vorgesehen.

Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?

Treffen Sie die Entscheidung nicht allein nach dem Kaufpreis oder aufgrund einzelner Fördersätze. Sinnvoll ist eine Betrachtung des gesamten Gebäudes:

  • Welche Vorlauftemperatur wird benötigt?
  • Wie hoch war der bisherige Energieverbrauch?
  • Sind Heizkörper oder Fußbodenheizung geeignet?
  • Passt eine Photovoltaikanlage zur Wärmepumpe?
  • Welche Förderung ist im konkreten Fall verfügbar?

V-Solartec unterstützt Hausbesitzer in Schöffengrund, Mittelhessen und ganz Hessen bei der Planung einer passenden Wärmepumpenlösung. Gemeinsam prüfen wir Gebäude, Wärmebedarf, vorhandene Heizflächen und die mögliche Kombination mit Photovoltaik.

Sie möchten wissen, ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Haus lohnt? Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung mit V-Solartec.